Ausbildungsbestimmungen

Die seit dem 1. August 2003 gültigen Ausbildungsbestimmungen sorgen dafür, dass AltenpflegerInnen künftig in allen Bundesländern einheitlich ausgebildet werden. Neben der gesundheitlichen Eignung wird ein Realschulabschluss (bzw. ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss) oder ein Hauptschulabschluss plus mindestens 2jähriger abgeschlossener
Ausbildung oder Altenpflege-/Krankenpflegehilfeausbildung vorausgesetzt. Die Altenpflegeausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre, in Teilzeitform bis zu fünf Jahre.

Weitere Informationen bietet ein Faltblatt "Altenpflegeausbildung" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de). Selbstverständlich können Sie auch uns ansprechen.